Nürnberg, 28. März 2017 – Wer in Deutschland auf Reisen geht, ist durch gesetzlich verankerte Fahrgastrechte grundsätzlich gut abgesichert. Dennoch gibt es signifikante Unterschiede bei den einzelnen Verkehrsmitteln. Die Redaktion von CheckMyBus hat die Fahrgastrechte von Fernbus-, Bahn- und Flugreisenden einmal genauer unter die Lupe genommen: Wo sind Reisende am besten abgesichert?
Die vier wichtigsten Fragen:
Gibt es Einschränkungen, was die Länge der Strecke betrifft?
Muss das Verkehrsunternehmen auch bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter haften?
Welche Fristen gelten?
Wie einfach können Fahrgäste ihre Rechte geltend machen?
Die Ergebnisse im Detail:
Die Fahrgastrechte im Fernverkehr der Deutschen Bahn hängen nicht von der Länge der gefahrenen Strecke ab, weshalb die Bahn in dieser Kategorie als Sieger hervorgeht. Bei Flugreisen ist die Entschädigung zwar an die Länge der Reise angepasst, doch gibt es auch hier eine Mindestabsicherung. Fahrgäste im Fernbus hingegen sind generell erst ab einer gefahrenen Strecke von 250 Kilometern rechtlich abgesichert, weshalb es hierfür nur einen Punkt gibt.
Volle Punktzahl für Fernbus und Bahn gibt es in Anbetracht außergewöhnlicher Umstände: Auch bei schlechten Witterungsverhältnissen oder Streik des Bahnpersonals muss das zuständige Verkehrsunternehmen die entsprechenden Entschädigungen zahlen. Flugreisende hingegen müssen bei Ausfällen und Verspätungen aufgrund von schlechtem Wetter auf die Kulanz der Fluggesellschaften hoffen – rechtlich gesehen gibt es hier keine Entschädigung.
Geht es um einzuhaltende Fristen, dürfen sich Bahn- und Flugreisende freuen, denn die Fahrgastrechte können auch drei Jahre nach der eigentlichen Reise noch geltend gemacht werden. Wer mit dem Fernbus unterwegs ist, muss sich beeilen: Hier gilt eine Frist von nur drei Monaten. Dafür gibt es nur einen Punkt.
Kam es zu Problemen bei Fernbus- oder Flugreisen, muss in der Regel schriftlicher Kontakt mit dem zuständigen Unternehmen aufgenommen werden. Bei der Bahn geht das einfacher: Ist ein Zug verspätet, werden noch während der Reise Fahrgastrechte-Formulare ausgeteilt, die am Endbahnhof ausgefüllt beim Service-Center abgegeben werden können. Auf Wunsch gibt es die Entschädigung dann direkt in bar. Fernbus- und Flugreisende müssen hingegen meist etwas länger auf den Zahlungseingang warten, weshalb es nur zwei Punkte gibt.
Fazit:
Verspätung, Annullierung und beschädigtes Gepäck: Mitunter kann es in Fernbus, Bahn und Flugzeug zwar zu Problemen kommen, doch grundsätzlich sind alle Reisende in Deutschland gut abgesichert. Klare Vorschriften regeln die Höhe der Entschädigung und zentrale Anlaufstellen sorgen bei allen drei Verkehrsmitteln für die kostenfreie Schlichtung bei Streitigkeiten und Unklarheiten. Noch etwas besser als bei Fernbus- oder Flugreisen sind die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr: Man darf sich über lange Fristen sowie kundenfreundliche Prozesse freuen und selbst im Falle von Streiks oder höherer Gewalt gibt es Geld zurück.
Ein Blick ins Ausland: Fahrgastrechte International
Ein Blick ins Ausland macht noch einmal deutlicher, dass Fahrgäste in Deutschland hervorragend abgesichert sind. Während die Rechte bei Flugreisen seit 2004 durch eine EU-Verordnung klar definiert sind und sich bei den einzelnen Airlines nicht signifikant unterscheiden, weichen die Rechte von Bahn- und Fernbusreisenden im Ausland trotz ähnlicher Vorschriften stark voneinander ab.
Zwar greift auch bei Bahn-Fahrten eine EU-Verordnung, doch gehen die einzelnen Unternehmen oft noch einen Schritt weiter und bieten erweiterte Fahrgastrechte und besonders kulante Entschädigungsregelungen: Auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke Sevilla – Madrid, betrieben von der spanischen Bahn Renfe, gibt es beispielsweise bereits ab sechs Minuten Verspätung den vollen Fahrpreis zurück. Auch bei der belgischen Bahn Thalys gibt es bereits ab 30 Minuten Geld zurück. Bei der DB ist dies erst ab 60 Minuten oder bei Nichtantritt der Reise der Fall.
Die Fahrgastrechte für Fernbus-Reisende sind in der EU-Vorschrift No 181/2011 geregelt, doch haben EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, sich für einen begrenzten Zeitraum davon befreien zu lassen. Von diesem Recht wurde beispielsweise in Großbritannien Gebrauch gemacht, wo Fernbus-Reisenden bei Verspätungen keine Entschädigung zusteht. Auch in den USA ist eine Verspätung doppelt ärgerlich, denn hier gibt es ebenfalls kein Geld zurück.
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